Diese Frage wird laut Bernd Renz, stellv. Vertriebsleiter der Targo Commercial Finance AG, häufig gestellt. Die Antwort wird dann verständlich, wenn man sich den grundlegenden Unterschied der beiden Finanzierungsformen, also Factoring und Zessionskredit, veranschaulicht.

Beim Zessionskredit werden Forderungen als Sicherheit an die Bank abgetreten. Die Forderungen werden vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen. Im Falle einer Verwertung, welche durch die Insolvenz des Zedenten entsteht, ist die Bank bevollmächtigt die Forderungen einzutreiben. Ob die Forderungsgläubiger alle Forderungen begleichen, welche Gebühren ggf. der Insolvenzverwalter einbehält oder ob Lieferanten Ihre verlängerten Eigentumsvorbehaltsrechte gelten machen ist offen und kann zu erheblichen Abzügen führen. Diese und weitere Punkte führen dazu, dass eine Hausbank die Werthaltigkeit von Forderungen mit ca. 20 – 40 % bemisst.

Beim echten Factoring dagegen wird die Forderung nicht nur abgetreten sondern auch verkauft. Der Factor kauft die Forderung dem ursprünglichen Gläubiger ab und wird Eigentümer. Damit geht auch die Gefahr des Forderungsausfalls auf den Factor über. Der Kaufpreis der Forderung wird dem Verkäufer überwiesen oder flexibel zum Abruf zur Verfügung gestellt (sofern der Factor die Genehmigung der BaFin hat). Ab dem Verkauf der Forderung gehen die Zahlungseingänge für die verkauften Forderungen entweder auf einem verpfändeten Bankkonto oder einem Konto der Factoringgesellschaft ein. Mithilfe der Zahlungskanalisation besitzt der Factor einen direkten Zugriff auf die Gelder und kann dadurch zahlreiche Risiken abwenden.

Ein weiterer Unterschied ist, das durch den Kauf der Forderungen und  der damit verbundenen Zahlung der Verkäufer so gestellt wird als ob sein eigentlicher Kunde bezahlt hätte. Damit wird er in die Lage versetzt seine Lieferanten sofort bezahlen zu können. Der BGH hat dementsprechend entschieden, dass Factoring die verlängerten Eigentumsvorbehaltsrechte der Vorlieferanten bricht. Diese und weitere Punkte versetzten den Factor in die Lage die Forderungen mit bis zu 90 % zu finanzieren und damit einen deutlich höheren Wert als eine klassische Hausbank zu erreichen. Die einbehaltenen 10 % werden ebenfalls nach Ausgleich der Rechnung durch den Abnehmer bzw. im Insolvenzfall des Abnehmers ausbezahlt. Mehr Liquidität, 100 % Schutz vor Forderungsausfall und durch den Verkauf der Forderungen eine Verkürzung der Bilanz sind daher Hauptvorteile von Factoring.