Was sind Insolvenzanfechtungen?
Viele Unternehmen haben es in den letzten Jahren zu spüren bekommen, dass Insolvenzverwalter immer rigoroser im Falle der Insolvenz eines Unternehmens Anfechtungsansprüche geltend machen. Dies betrifft insbesondere Zahlungen, die das in Insolvenz befindliche Unternehmen zum Beispiel an Sie geleistet hat. Diese Zahlungen können nun im Wege der Anfechtungsklage angefochten werden. Insbesondere kurz vor einer Insolvenz, so wird dann argumentiert, ist es den Gläubigern in der Regel bekannt, dass der Geschäftspartner kurz vor einer Insolvenz steht. Nach altem Recht konnte eine solche Anfechtungsklage für Zahlungen erhoben werden, die bis zu zehn Jahre zurückreichen. Auch wenn die Änderung des Anfechtungsrechts eine Verkürzung dieser Frist auf vier Jahre vorsieht, stellen Anfechtungen ein hohes Risiko für Unternehmen dar.
Wie kann man sich gegen Insolvenzanfechtungen wehren?
Eine solche Anfechtungsklage müssen Sie natürlich nicht wehrlos hinnehmen. Allerdings obliegt Ihnen die Beweislast, dass Sie die Lage des Geschäftspartners, insbesondere seine drohende Insolvenz zum Zeitpunkt der Zahlung nicht kannten. Der Bundesgerichtshof geht beispielsweise bereits bei Zahlungsverzögerungen, Ratenzahlungen und ähnlichen Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten davon aus, dass Sie dadurch Kenntnis von der Insolvenzgefährdung des Unternehmens hatten. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie schwierig es sein kann, das Gegenteil zu beweisen. Die Beweislast kann noch durch den zeitlichen Aspekt – bis zu vier Jahren – erschwert werden. Letztlich müssen Sie vor Gericht nachweisen, dass Sie um die drohende Insolvenz des Geschäftspartners nichts wussten bzw. die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder auch Zwangsmaßnahmen dazu angetan waren, die wirtschaftliche Lage des anderen Unternehmens nachhaltig zu verbessern. Dies wird in den meisten Fällen eine Herkulesaufgabe sein bzw. ein vergebliches Unterfangen werden. Der Insolvenzverwalter wird die geleisteten Zahlungen zurückfordern und in die Insolvenzmasse einfließen lassen. Inwiefern Sie dann etwas auf Ihre weiterhin berechtigten Forderungen erhalten, mag in den Sternen stehen.
Die Anfechtungsversicherung als Lösung
Eine gute Anfechtungsversicherung kann Sie vor einem solchen Risiko schützen. In den meisten Fällen erhalten Sie diese als Paket zu einer Kreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung. Dabei sind pauschale Höchstbeträge pro Jahr wählbar, bis zu deren Höhe die Anfechtungsversicherung einspringt. Dabei ist zu beachten, dass die Anfechtungsversicherung auch die anteiligen Kosten übernimmt, die entstehen, wenn Sie sich gegen die Anfechtungsansprüche wehren. Auf diese Weise können Sie und Ihr Unternehmen auch bei der Insolvenz eines Geschäftskunden und -partners positiv in die Zukunft sehen und nicht um bereits erhaltene Leistungen bangen.