Gewachsene Anforderungen bei der Kreditvergabe, länger werdende Zahlungsziele und hohe Forderungsverluste prägen oftmals die finanzielle Situation im Handwerk und Bauhandwerk. Der Forderungsverlust im Handwerk liegt für 10 Prozent der Unternehmen bei mehr als einem Prozent des Umsatzes (vgl. Creditreform Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2017). Deshalb bietet Factoring besonders für diese Branche eine wichtige Alternative zu den klassischen Finanzierungsformen. Unter Factoring versteht man die Übertragung von Forderungen eines Unternehmens gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut.
Factoring ist für viele Unternehmen eine gute und einfache Möglichkeit, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern und die Liquidität des Unternehmens sicherzustellen.
Außerdem schafft Factoring freie Mittel für Investitionen im Betrieb und trägt zu einem besseren Rating bei der Hausbank bei.
Trotzdem wird Factoring von Handwerks- und Bauhandwerksbetrieben nur sehr verhalten genutzt.
Im Handwerk und Bauhandwerk werden nicht ausschließlich, aber sehr oft Rechnungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erstellt, denn alle öffentlichen Auftraggeber sind in ihrer Vertragsvergabe an die Anwendung der VOB gebunden. Eine Praxis, die bei privaten Bauvorhaben ebenfalls häufig zum Einsatz kommt.
Im Zusammenhang mit Factoring stellen sich beim Ankauf von Rechnungen, die nach VOB gestellt wurden, verschiedene zu lösende Aufgaben. Bereits vor der Abnahme werden Abschlagsrechnungen gestellt, die durch den Factor angekauft werden. Das Erfüllungsstadium wird aber erst mit der Abnahme beendet. Danach beginnt das Stadium der Abrechnung und Gewährleistung. Folglich beginnt erst mit der Abnahme die Frist für die Verjährung der Mängelansprüche. Die Abnahme führt dann zu einer Umkehrung der Beweislast: Vor Abnahme muss der Auftragnehmer die Mangelfreiheit seiner Leistung beweisen. Nach Abnahme muss der Auftraggeber das Vorliegen von Mängeln beweisen. Trotzdem können Abschlagsrechnungen unabhängig von einer Abnahme oder Teilabnahme gestellt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Auftraggeber Mängel und entsprechende Einbehalte geltend macht, ist darum sehr hoch.
Der Ankauf von Rechnungen nach VOB ist daher mit einem hohen personellen Aufwand verbunden und birgt besondere Risiken für die Factoringinstitute. Deshalb bieten nur wenige Factoringinstitute VOB-Factoring an.
Ein im Ankauf von VOB-Rechnungen erfahrener Factoring-Partner kann Unternehmen kompetent und zu guten Konditionen beim Rechnungsankauf und im Debitorenmanagement unterstützen.
Mehr erfahren: https://www.teba-kreditbank.de/factoring/